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Cellophanhülle ist kein Siegel
Das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen kann ausgeschlossen werden, wenn Kaufgegenstand eine CD oder eine DVD ist und die Ware versiegelt ist und der Verbraucher diese Versiegelung öffnet. Das OLG Hamm hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem der Verkäufer darauf hinwies, dass das Widerrufsrecht bereits ausgeschlossen sei, wenn die Cellophanhülle geöffnet wurde. Die entsprechende Klausel hat das OLG Hamm für wettbewerbswidrig befunden mit der Begründung, eine Cellophanhülle sei kein Siegel, sondern lediglich eine Schutzvorkehrung zur Vermeidung von Kratzern und Schmutz.
Wieder einmal zeigt sich, dass Erläuterungen und Hinzufügungen zum amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung unnötige Abmahnfallen eröffnen. Hätte der Händler kein Beispiel dafür genannt, wann eine Entsiegelung vorliegt, hätte man ihn auch nicht abmahnen können (Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az. 4 U 212/09).
Unser Ansprechpartner für Wettbewerbsrecht: RA Dr. Frank Markus Döring.


